Ugandischer Erzbischof verbietet Handkommunion!

Der Erzbischof von Kampala, der größten Erzdiözese in Uganda, Cyprian Kizito Lwanga hat zum 1. Februar ein Dekret veröffentlicht, welches unter anderem die Handkommunion verbietet, um "Missbräuche im liturgischen Leben der Kirche abzuwehren". 

Diese Abwehr von dem Missbrauch der Eucharistie, welche entstehen würde, wenn man diese mit der Hand und nicht mit dem Mund empfängt, sei (laut Kanonischem Recht 392, Abs. 2) die Aufgabe des Bischofes, welcher er nun nachkommen würde. 
“Von nun an ist es verboten, die heilige Kommunion in den Händen zu verteilen oder zu empfangen. Die Mutterkirche fordert uns auf, die Allerheiligste Eucharistie in höchster Ehre zu halten (Kan. 898). Aufgrund vieler berichteter Fälle von Entehrung der Eucharistie, die mit dem Empfang der Eucharistie in den Händen verbunden waren, ist es angebracht, zu der ehrfürchtigen Methode zurückzukehren, die Eucharistie auf der Zunge zu empfangen“, heißt es in dem Brief. 

Erzbischof  Cyprian Kizito Lwanga
Zudem wird der Einsatz von Kommunionhelfern, welche, nach Kanonischem Recht, nicht dazu befugt sind, strengstens untersagt: ”Nach dem Gesetz der Kirche ist der ordentliche Spender der heiligen Kommunion der Bischof, der Priester und der Diakon. (Kan. 910, Abs. 1). In Anbetracht dieser Norm ist es einem Mitglied der Gläubigen, das von der zuständigen kirchlichen Behörde nicht als außerordentlicher Kommunionminister (Kan. 910, Abs. 2) ernannt wurde, untersagt, die heilige Kommunion zu verteilen. Darüber hinaus muss der außerordentliche Minister vor der Verteilung der heiligen Kommunion zunächst die heilige Kommunion vom ordentlichen Minister gemäß der in Nr. 1 dargelegten Norm erhalten “, fügt der Brief hinzu. 

Neben diesen Punkten gibt es noch drei weitere Dinge, welche der 67-Jährige Erzbischof anordnete: 

Die Teilnahme an der Kommunion wurde zudem für Menschen, welche in nicht gestatteten Beziehungen leben, (nach Kanonischem Recht 915) verboten. 

Früher feiert viele Katholiken in Uganda ihre Hl. Messen in ihren Häusern ab, aber im Rahmen der neuen Regelung wurden solche Messen beschränkt, um zu vermeiden, dass sie an nicht-heiligen Orten gehalten werden würden.  

Die Priester wurden auch beauftragt, immer die gestatteten heiligen Gewänder anzuziehen, bevor sie die Messe halten: „Priester und Diakone müssen beim Feiern und Verwalten der Eucharistie die in den Rubriken vorgeschriebenen heiligen Gewänder tragen (Can. 929). Nach dieser kanonischen Norm ist es strengstens verboten, jeden Priester, der nicht die vorgeschriebenen liturgischen Gewänder trägt, als Mitzelebrant zuzulassen. Ein solcher Priester sollte weder konzelebrieren noch bei der Verteilung der Heiligen Kommunion behilflich sein. Er sollte auch nicht im Heiligtum sitzen, sondern seinen Platz unter den Gläubigen in der Gemeinde einnehmen. Die oben genannten Normen sollen die Feier der Heiligen Eucharistie rationalisieren und die Missbräuche eindämmen, die bei der Feier der Messe aufgetreten sind. Diese Normen müssen mit sofortiger Wirkung befolgt werden “, fügte er hinzu. 


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